Diese Seite wird gerade umfassend überarbeitet.

Die hier derzeit aufgeführten Informationen sind nur noch partiell zutreffend.

Unseren älteren Bus ("BUS1") haben wir verkauft und haben ein Nachfolgefahrzeug ("BUS3") bestellt, das nun jedoch erst in der 2. Jahreshälfte 2025 (!!!) ausgeliefert werden soll.

 

 

Seit Frühjahr 2022 steht ein FORD TRANSIT L3H3 ("BUS2") zu günstigen Tarifen zum Verleih zur Verfügung: jedoch ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit.

 

Bei Interesse schicken Sie bitte eine Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und wir melden uns zeitnah zurück.

 

 

Hier die Vermietungsbedingungen, die für 2024 derzeit überarbeitet werden.


VERMIETUNGSORDNUNG                                                 

 für den DOMINO 9-Sitzer-Ford-Transit-Bus L3H3, STD- D 2223                     

 (Bestandteil des Mietvertrages)

 1 Voraussetzungen zur Nutzung

Der Bus wird grundsätzlich nur für Maßnahmen zum Zwecke der Jugendarbeit an Inhaber/innen eines gültigen Führerscheines mit mindestens drei Jahren Fahrpraxis vermietet. Der Führerschein ist bei Anmietung vorzulegen. Der/Die Fahrer(in) muss für die Führung dieses Fahrzeugs geeignet sein. In Anbetracht der Verantwortung für die Fahrzeuginsassen hat er/sie in besonders vorbildlicher Weise die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Für den/die Fahrer(in) gilt absolutes Alkoholverbot.

 2 Dienstliche Nutzung

Nutzen dürfen den Bus ausschließlich

-     die ehrenamtlichen Vereins-Mitarbeiter/innen von Domino Jugendprojekte für Fahrten, Freizeiten, Unternehmungen usw.

-     die ehrenamtlichen Vereins-Mitarbeiter/innen von Domino Jugendprojekte als Dienstfahrzeug für Einkäufe, Erledigungen etc.

-     der Stadtjugendring Buxtehude und seine Mitgliedsverbände für Maßnahmen gemäß §1.

-     die Stadt Buxtehude und andere Gebietskörperschaften für Maßnahmen gemäß §1.

-     andere gemeinnützige Vereine und Verbände für Maßnahmen gemäß §1.

Ausgeschlossen ist die Nutzung für Zwecke mit parteipolitischem Hintergrund,

gewerbliche Fahrten mit Gewinnerzielungsabsicht und Umzugs-/Möbeltransporte.

 3 Private Nutzung

Eine private Nutzung ist nur durch Domino-Vereinsmitglieder zu erhöhtem Tarif (50% Aufschlag auf den Kilometersatz) zulässig.

Ausgeschlossen ist die Nutzung für Zwecke mit parteipolitischem Hintergrund,

gewerbliche Fahrten mit Gewinnerzielungsabsicht und Umzugs-/Möbeltransporte.

 4 Übernahme / Übergabe

Der Bus wird in funktionsfähigem, sauberem und vollgetanktem Zustand übergeben. Der Mieter hat den Bus bei der Übergabe sorgfältig zu prüfen (Wasser, Öl, Luftdruck, Kraftstoff und elektr. Anlage). Festgestellte Mängel sind sofort bei Domino Jugendprojekte zu melden und von beiden Vertragspartnern zu protokollieren.

 Der Bus ist schonend und pfleglich zu behandeln. Im Bus besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Sämtliche Verluste an Fahrzeugpapieren, Schlüsseln oder Fahrzeugzubehör sind bei Rückgabe anzugeben. Die entstehenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Der Bus darf nicht an Dritte ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung weiter verliehen werden.

 Nach Beendigung der Mietzeit ist der Bus mängelfrei, sauber und vollgetankt zurück zu geben. Wird der Bus verschmutzt zurückgegeben, wird eine Reinigungskostenpauschale in Höhe von € 39,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuersteuer von derzeit 19% erhoben.

Wird der Bus nicht vollgetankt zurückgegeben, werden die erforderlichen Nachbetankungskosten sowie eine Tankkostenpauschale in Höhe von € 39,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% erhoben.

 Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen kann die Vermietung des Busses zukünftig verweigert werden.

 5 Haftung für Schäden während der Mietdauer

Bei Unfällen ist neben der Polizei unverzüglich der Beauftragte von Domino Jugendprojekte unter Tel.: 0049/176/72832168 zu unterrichten.

 Es sind Fotos bzw. eine Skizze von der Unfallstelle zu fertigen. Die Personalien der am Unfall beteiligten Personen sind mit Adresse und den notwendigen Versicherungsdaten (Name und Sitz der Versicherung, Versicherungsnummer) festzuhalten. Die Personalien von Zeugen bitte ebenfalls notieren. Schriftliche oder mündliche Zusagen, wie Schuldanerkenntnisse, etc., sind zu vermeiden.

 Der Mieter haftet, soweit die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden nicht eintritt, für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an dem Bus oder bei Dritten entstehen, in voller Höhe, ebenso bei Verlust. Der Mieter verpflichtet sich, bei Schäden den Selbstbehalt zu übernehmen und bei vertraglicher Rückstufung der Fahrzeugversicherungen(Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung) den Differenzbetrag zur ursprünglichen Einstufung zu ersetzen.

 6 Tarife

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.

 Tarif (zzgl. selbst zu übernehmender Kraftstoffkosten)

€ 0,20 / km                                                                      Mindestleihgebühr € 20,00

 Vom 4. Verleihtag an muss zusätzlich eine Pauschale von € 7,50 pro Tag entrichtet werden.

 Der Mieter erhält für die Nutzung des Fahrzeugs eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt per Überweisung zu begleichen.

 7 Rücktritt des Mieters

Es gelten im Falle eines Rücktrittsdurch den Mieter folgende Abmeldefristen:

 

Reservierung für …

Kostenlose Stornierung bis …

1 Tag

1 Woche vorher

2-3 Tage

2 Wochen vorher

4-7 Tage

4 Wochen vorher

8 Tage und länger

8 Wochen vorher

 

Bei Unterschreiten der genannten Abmeldefristen werden folgende Kosten berechnet:

1-3 Tage Reservierung:     Mindestleihgebühr € 20,00

4 Tage und länger pro Reservierungstag:€ 7,50

 

8 Eigenbedarf des Vermieters

Der Vermieter kann eine Reservierung unter Beachtung folgender Fristen für

Eigenbedarf stornieren, ohne das gegen ihn gerichtete Schadensersatzansprüche

entstehen:

Reservierung für …

Stornierung bis …

1 Tag

1 Woche vorher

2-3 Tage

2 Wochen vorher

4-7 Tage

4 Wochen vorher

8 Tage und länger

8 Wochen vorher

 

9 Ausfall des KFZ

Falls eine vertraglich vereinbarte Vermietung aufgrund nicht rechtzeitig zu behebender technischer Mängel nicht möglich ist, kann der Mieter keinerlei Schadensersatzansprüche oder Folgekosten gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Vermieter verpflichtet sich, alles ihm Mögliche zu unternehmen, um eine rasche Mängelbeseitigung zu gewährleisten und ist ggf. bei der Suche nach einem Ersatzfahrzeug behilflich.